Presseinformation 04/2009 vom 31. März 2009
Betriebsgenehmigung für Blue Wings nicht verlängert
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die bis Ende März 2009 befristete Betriebsgenehmigung für das Luftfahrtunternehmen Blue Wings AG mit Sitz in Bocholt nicht verlängert. Grund hierfür sind die fehlenden Nachweise über die gesetzlich geforderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die von gewerblichen Luftfahrtunternehmen laut Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 laufend zu erbringen sind.
Blue Wings ist ab sofort nicht mehr berechtigt, Fluggäste, Post und/oder Fracht im gewerblichen Luftverkehr zu befördern.
Aufgrund der vom Luftfahrt-Bundesamt festgestellten wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens war dessen ursprünglich unbefristete Betriebsgenehmigung bereits im Januar 2009 in eine befristete Betriebsgenehmigung umgewandelt worden.
Das Luftfahrt-Bundesamt hat den Deutschen Reisebüro- und Reiserveranstalter Verband (DRV) über seine Entscheidung informiert, damit Fluggäste, die einen Flug mit Blue Wings gebucht haben, von den Reisebüros und Reiseveranstaltern entsprechend informiert werden können.
Weitere Informationen und Rückfragen:
Luftfahrt-Bundesamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: + 49 (0) 531 2355 552
Fax: + 49 (0) 531 2355 751
E-Mail: Cornelia.Cramer@lba.de
Stand: 31.03.2009
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