Abteilung L - Luftfahrtpersonal

Die Abteilung Luftfahrtpersonal will durch ihre Arbeit sicherstellen, dass mit der Erteilung einer Erlaubnis bzw. Berechtigung die national und international vorgegebenen Ausbildungsstandards durch den Piloten erreicht und auf höchstem Niveau aufrecht erhalten werden. In engem Zusammenhang damit steht auch die maßgebliche Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien zur Erarbeitung von Standards für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals.

Luftfahrtpersonal

Aufgaben



Stand: 25.06.2008
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