Das Luftfahrt-Bundesamt - mit Sicherheit zum Ziel

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Mit uns kommen Sie mit Sicherheit zum Ziel. Was wir dafür tun, das können Sie hier nachlesen.


Stand: 03.03.2010

Stellungnahme des LBA zur EASA-PAD 10-010

Aus aktuellem Anlass veröffentlicht das Luftfahrt-Bundesamt seine Stellungnahme zur EASA-PAD 10-010.
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Verfahrensänderung für Beantragung von Fluggenehmigungen

Das Verfahren für die Beantragung von Fluggenehmigungen (Permit to Fly) wird ab sofort geändert.
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LBA erteilt Zulassung für A 380 Full Flight Simulator

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die Zulassung für den ersten A 380-800 Full Flight Simulator in Deutschland erteilt.
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Luftsicherheit (Eigensicherung, Schulung, Luftfrachtsicherheit, Reglementierte Lieferanten)

Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu den Thema Luftsicherheit bei Luftfahrtunternehmen, Reglementierte Beauftragte/Postdienstleister sowie Reglementierte Lieferanten.
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Einflugerlaubnisse und Flugliniengenehmigungen

Die Einflugerlaubnis für ausländische Luftfahrtunternehmen wird vom Luftfahrt-Bundesamt erteilt. Dazu bietet das zuständige Fachreferat ein breites Informationsangebot im Internet an.
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Lizenzierung

Hier finden Sie alle Informationen und Formulare für die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal.
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Lufttüchtigkeitsanweisungen

Das Luftfahrt-Bundesamt stellt alle aktuellen Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA) im Internet zur Verfügung.
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Stellenangebote

im neuen Fenster: Informationen zu Stellenangeboten des Luftfahrt-Bundesamtes

Bürger-Service-Center

im neuen Fenster: Ihr Kontakt zum Büerger-Service-Center

Fluggastrechte

im neuen Fenster: Fluggastrechte

Airlines mit Flugverbot

im neuen Fenster: Informationen zu Luftfahrtunternehmen mit Flugverbot in der Europäischen Union

Verkehrszulassung

im neuen Fenster: Hier finden Sie Informationen der Verkehrszulassung des Luftfahrt-Bundesamtes

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Die hier veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich der Information der Benutzer. Rechtlich verbindlich bleiben weiterhin die offiziellen Publikationen.