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Aufgaben und Ziele des Luftfahrt-Bundesamtes

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sorgt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt. Durch die Wahrnehmung von mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen gewährleistet das LBA den hohen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland.

Zu den Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes gehören unter anderem:

Die Arbeit des LBA erfährt eine starke internationale Ausrichtung. Beispiele dafür sind die Mitarbeit in internationalen Zulassungsteams und Arbeitsgruppen sowie die Unterstützung ausländischer Unternehmen und Behörden vor Ort.

Das LBA war Gründungsmitglied der Joint Aviation Authorities (JAA), einem Zusammenschluß der nationalen europäischen Luftfahrtbehörden. Mit Gründung der EASA, deren Arbeit das Luftfahrt-Bundesamt maßgeblich unterstützt, wurde die JAA aufgelöst.

Die Aufgaben des LBA werden überwiegend zentral wahrgenommen. Gleichzeitig sind wir mit unseren Außenstellen an den großen Flughafenstandorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, München und Stuttgart vertreten.

Für die Feststellung der Ursachen von Flugunfällen ist die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zuständig.

Stand: 25.10.2011

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© Luftfahrt-Bundesamt Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)