Flüge durch Vulkanasche: Zusätzliche Instandhaltung
Das Luftfahrt-Bundesamt ordnet über eine Bekanntmachung die Durchführung von zusätzlichen Instandhaltungsmaßnahmen bei Flügen durch geringfügig mit Vulkanasche kontaminierte Lufträume an.
Die Revision 3 der Bekanntmachung, die am 03.06.2010 veröffentlicht wurde, ersetzt die ursprüngliche Fassung vom 23.04.2010, sowie die Revision 1 vom 29.04.2010 und die Revision 2 vom 21.05.2010. Die NfL II-25/10, die aufgrund des erforderlichen redaktionellen Vorlaufes erst am 20.05.2010 erschienen ist, ist dadurch bereits überholt und wird schnellstmöglich angepasst.
Die angeordneten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass potentielle kurz-, mittel- und langfristig entstehende Beeinträchtigungen der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen erkannt und rechtzeitig beseitigt werden können.
Bitte beachten Sie, dass diese Bekanntmachung ausschließlich zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen regelt. Operationelle Aspekte bleiben unberührt.
