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Flugsimulation

Durch rechtliche Vorgaben (s. z.B. JAR-FCL 1.005 (a)(4)) ist festgelegt, dass synthetische Flugübungsgeräte (Simulatoren, Flug- und Navigationsübungsgeräte FNPT, Flugübungsgeräte FTD) qualifiziert und für den jeweiligen Verwendungszweck sowie für den jeweiligen Nutzer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt sein müssen.

Qualifizierung synthetischer Flugübungsgeräte:

Seit dem 01.07.2007 ist die Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen in Kraft. Betroffen von dieser Verordnung ist unter anderem die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Zusammen mit dieser Verordnung traten über den neuen Absatz 2a des § 20 LuftVZO folgende neue Bekanntmachungen in Kraft:

  • JAR-STD 1A bis 4A deutsch vom 21. Mai 2007 ( BAnz. Nr. 105a vom 12. Juni 2007)
  • JAR-STD 1H bis 3H deutsch vom 21. Mai 2007 ( BAnz. Nr. 105b vom 12. Juni 2007)

Verantwortlich für die Qualifizierung aller synthetischen Flugübungsgeräte in der Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes ist das Referat L1. Anträge auf Qualifizierung synthetischer Flugübungsgeräte sind zu richten an:

Luftfahrt-Bundesamt
Referat L1
38144 Braunschweig

Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie zu beachten, dass gemäß JAR-FSTD A.015(a) bzw. JAR-FSTD H.015(a) die Anträge auf Evaluierung mindestens 3 Monate vor dem geplanten Termin gestellt werden müssen!

Gesonderte Informationen zum Thema "Qualifizierung" von FSTD finden Sie hier.

Anerkennung synthetischer Flugübungsgeräte (STD):

Anträge von Inhabern eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses („AOC-Holder“) auf Anerkennung synthetischer Flugübungsgeräte (STD sind beim Referat B2 zu stellen.

Anträge auf Anerkennung synthetischer Flugübungsgeräte (STD) zur Nutzung gem. JAR-FCL 1.005(a)(4) deutsch (Flugzeuge) bzw. JAR-FCL 2.005(a)(4) deutsch (Hubschrauber) sind von Ausbildungsbetrieben (FTO/ TRTO) und anderen Nutzern, die keine Inhaber eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses („AOC-Holder“) sind, mit den entsprechenden Formularen beim Referat L1 einzureichen. Antragsformulare für den Antrag auf Anerkennung synthetischer Flugübungsgeräte (STD) können Sie hier herunterladen: Formulare

Ausbildungsbetriebe, die in Bezug auf die STD-Nutzung ein generisches Ausbildungsprogramm führen, nutzen bitte die entsprechenden Antragsvordrucke und Ausfüllhinweise. Als generische Ausbildungsprogramme sind solche Programme zu verstehen, in denen der Lehrplan auf kein spezifisches Gerät abstellt, sondern nur generell auf den Einsatz eines Gerätes verweisen wird. Ein generisches Programm erlaubt per se jedoch noch nicht die Nutzung eines bestimmten Gerätes. Durch die nachgelagerte Anerkennung eines STD werden durch das LBA in einer separaten Entscheidung dann konkrete Zeit- und Nutzungsumfänge sowie ggf. Nutzungseinschränkungen festgelegt.

Als STD-spezifische Ausbildungsprogramme sind im Gegensatz solche zu verstehen, in denen das konkrete Gerät bzw. die konkreten Geräte sowie die Nutzungsumfänge aufgeführt sind. Mit der Genehmigung eines STD – spezifischen Ausbildungsprogramms erhält der Ausbildungsbetrieb gleichzeitig auch die Erlaubnis, die aufgeführten Geräte unter den beschriebenen Vorgaben zu nutzen. Sollen einmal anerkannte Geräte geändert bzw. neue hinzugefügt werden, ist das Ausbildungshandbuch zu ändern.

Fragen und Anregungen bitten wir an die Adresse flugsimulation@lba.de zu richten.

Stand: 10.01.2012

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