Aufgaben und Ziele des Luftfahrt-Bundesamtes
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sorgt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt. Durch die Wahrnehmung von inzwischen mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen gewährleistet das LBA (siehe Organigramm) den hohen personellen, technischen und flugbetrieblichen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland.
Zu den Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes gehören unter anderem:
Genehmigung und Überwachung von
- nationalen Entwicklungsbetrieben
- Herstellungsbetrieben
- Instandhaltungsbetrieben / luftfahrttechnischen Betrieben
- technischen Diensten (Instandhaltungssysteme) von gewerblichen Luftfahrtunternehmen und Luftfahrerschulen
- Ausbildungsbetrieben für technisches Personal
In eigener Verantwortung oder zur Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA):
- Überwachung von Musterprüfungen und Musterzulassungen
- Lärmzulassung
- Erlaubnisse und Berechtigungen für Prüfer von Luftfahrtgerät und freigabeberechtigtes Personal
- Instandhaltungsprogramme
- Lufttüchtigkeitsanweisungen
- Aufsicht über Luftsportverbände
- Mitarbeit bei nationalen und internationalen Luftfahrt-Vorschriften
Genehmigung von und Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen
- Flugbetrieb
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Erteilung von Ein- und Ausflugerlaubnissen sowie Flugliniengenehmigungen
- Durchführung von Ramp-Checks auf deutschen Flughäfen an ausländischen Luftfahrzeugen
- Kontrolle der Eigensicherungsmaßnahmen deutscher und ausländischer Luftfahrtunternehmen
- Prüfung und Zulassung Reglementierter Beauftragter
- Genehmigung von Gefahrguttransporten
- Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Theoretische und praktische Prüfungen zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung und von Erlaubnissen und Berechtigungen für
- Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer
- Flugingenieure
- Luftschiffführer
- Erteilung von Lizenzen und Berechtigungen für Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer
- Anerkennung ausländischer sowie Umschreibung militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen
- Führung der Luftfahrerdatei
- Flugmedizin einschließlich Anerkennung und Überwachung flugmedizinischer Zentren und Sachverständiger
- Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die die Rechte der Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung als auch für die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
- Durchsetzungsstelle hinsichtlich der Transparenz bei der Angabe von Flugpreisen
Die Arbeit des LBA erfährt eine starke internationale Ausrichtung. Beispiele dafür sind die Mitarbeit in internationalen Zulassungsteams und Arbeitsgruppen sowie die Unterstützung ausländischer Unternehmen und Behörden vor Ort.
Das LBA war Gründungsmitglied der Joint Aviation Authorities (JAA), einem Zusammenschluß der nationalen europäischen Luftfahrtbehörden. Mit Gründung der EASA, deren Arbeit das Luftfahrt-Bundesamt maßgeblich unterstützt, wurde die JAA aufgelöst.
Die Aufgaben des LBA werden überwiegend zentral wahrgenommen. Gleichzeitig sind wir mit unseren Außenstellen aber auch an den großen Flughafenstandorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, München und Stuttgart vertreten, um einen wirtschaftlichen Aufgabenvollzug zu gewährleisten.
Für die Feststellung der Ursachen von Flugunfällen ist die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zuständig.
