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Luftsicherheit


Das Referat Luftsicherheit unterteilt sich in die Sachgebiete Luftfahrtunternehmen, Luftfracht und Luftsicherheitsschulungen. Das Luftfahrt-Bundesamt ist als Behörde für die Einhaltung und Überwachung der Sicherungsmaßnahmen von Luftfahrt- und Luftfrachtunternehmen zuständig. Der Luftverkehr ist durch die zunehmende Gefahr von Terror und Anschlägen ein sensibles Ziel. Durch die Sicherheitskonzeption der Europäischen Union wird dieser Gefahr Rechnung getragen. Das Referat Luftsicherheit setzt europäische und nationale Vorgaben konzeptionell um und überwacht diese permanent.

Weitergehende Informationen finden Sie hier:

B 61 - Luftfahrtunternehmen

- Luftsicherheitspläne deutscher und ausländischer Luftfahrtunternehmen

- Eigensicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen

- Reglementierte Lieferanten

B 62 - Luftfrachtsicherheit

- Reglementierte Beauftragte

- Bekannte Versender

B 63 - Luftsicherheitsschulungen

- Bewertung von Luftsicherheitsschulungsprogrammen

- Abnahme von Prüfungen der Luftsicherheitskontrollkräfte

- Zulassung von Ausbildern für Luftsicherheitsschulungen

- Ausstellung von Befähigungszeugnissen

Stand: 03.05.2010

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