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Lufttüchtigkeitsanweisungen

Der Inhalt dieser Webseite dient nur zur Information. Rechtsverbindliche Auskünfte werden weiterhin nur über unsere offiziellen Bekanntmachungen in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass die hier aufgeführten Listen über Lufttüchtigkeitsanweisungen teilweise unvollständig sind. Bei Unklarheiten oder falls weiterer Bedarf besteht, sollte mit dem LTA-Bereich des Luftfahrt-Bundesamtes Kontakt aufgenommen werden.

Kontaktadresse:

Luftfahrt-Bundesamt
LTA-Bereich T23
38144 Braunschweig
Fax: 0531 / 23 55 725
E-Mail: ad@lba.de



Lufttüchtigkeitsanweisungen ausländischer Behörden:
United States of AmerikaGroßbritannienTschechische RepublikÖsterreich
KanadaItalienSchweizPolen
FrankreichBrasilienSpanienSchweden
Slovenien

Stand: 25.06.2010

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