Lufttüchtigkeitsanweisungen

Der Inhalt dieser Webseite dient nur zur Information. Rechtsverbindliche Auskünfte werden weiterhin nur über unsere offiziellen Bekanntmachungen in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass die hier aufgeführten Listen über Lufttüchtigkeitsanweisungen teilweise unvollständig sind. Bei Unklarheiten oder falls weiterer Bedarf besteht, sollte mit dem LBA LTA-Bereich Kontakt aufgenommen werden.

Kontaktadresse:
Luftfahrt-Bundesamt
LTA-Bereich T23
Postfach 30 54
D-38020 Braunschweig
Fax: 0531 / 23 55 725
EMail: ad@lba.de


Allgemeine Informationen zu Lufttüchtigkeitsanweisungen


Lufttüchtigkeitsanweisungen der letzten 24 Stunden

Lufttüchtigkeitsanweisungen nach Jahren geordnet:
2010200920082007
2006200520042003
2002200120001999
1998199719961995


Lufttüchtigkeitsanweisungen für deutsches Luftfahrtgerät in Deutsch und Englisch (einschließlich Technischer Mitteilungen)

Lufttüchtigkeitsanweisungen ausländischer Behörden:
United States of AmerikaGroßbritannienTschechische RepublikÖsterreich
KanadaItalienSchweizPolen
FrankreichBrasilienSpanienSchweden
Slovenien



Stand: 17.06.2008
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Die hier veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich der Information der Benutzer. Rechtlich verbindlich bleiben weiterhin die offiziellen Publikationen.