Linienflugverkehr
Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EWR-Mitgliedstaaten haben vor der Aufnahme von Fluglinienverkehr von und nach Deutschland eine Betriebsgenehmigung zu beantragen. Hierfür sind folgende Unterlagen in deutscher (oder englischer) Sprache einzureichen:
- Gesellschaftssatzung
- Handelsregisterauszug
- Letzter Geschäftsbericht / Angaben über Vorstand und Zusammensetzung des Geschäftskapitals
- Flugplan
Flottenauflistung mit Angaben zur Kapazität der Luftfahrzeuge
- Eintragungsschein
- Lufttüchtigkeitszeugnis
- Lärmzeugnis
- Nachweis über Allwetterflugbetrieb
- Selbstauskunftsfragebogen inkl. Nachweis über die Wartung gemäß den ICAO-Vorschriften
- Drittschadenshaftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-, Gepäck-, Fracht und Verspätungsschäden
- Erklärung über die Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
- Betriebsgenehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr ab Aufnahme der Liniendienste
- Designierung des Luftfahrtunternehmens durch die Regierung des Heimatstaates für den Fluglinienverkehr zwischen dem Heimatstaat und der Bundesrepublik Deutschland
- Schätzung des Verkehrsaufkommens auf der geplanten Strecke für das erste Betriebsjahr
- Luftsicherheitsplan
Die zur Anwendung vorgesehenen Tarife sind zur Genehmigung an folgende Adresse zu senden:
Bundesamt für Güterverkehr, Referat 21
Werderstraße 34
50672 Köln
bzw.
Postfach 190180
50498 Köln
Deutschland/Germany
Tel.: +49-221-5776 2131/2133/2134/2135
Fax.: +49-221-5776 2190
