Verkehrsrechte auf Strecken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
Gemäß der Verordnung (EG) 1008/2008 sind Luftfahrtunternehmen aus Mitgliedstaaten des EWR berechtigt, Streckenrechte innerhalb der Gemeinschaft auszuüben. Eine separate Antragstellung oder Anzeige hierfür ist nicht mehr erforderlich. Dies gilt auch für Luftfahrtunternehmen aus der Schweiz. Bis zum Inkrafttreten eines Abkommens zwischen der EU und der Schweiz über die Freigabe von Kabotageflügen können Luftfahrtunternehmen aus der Schweiz keine Kabotagerechte in Deutschland gewährt werden.
Wichtiger Hinweis:
Im Falle von Charterflügen zwischen Deutschland und Nicht-EWR Mitgliedstaaten (Flüge der fünften Freiheit) gelten die für Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EWR Mitgliedstaaten genannten Bedingungen.
Es ist eine separate Antragstellung erforderlich!
