Theoretische Prüfung
Die folgenden Punkte informieren Sie über die Antragsstellung, Inhalte und Durchführung der theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal im Luftfahrt-Bundesamt
Lernziele
Die Lernziele geben einen Überblick über Umfang und Tiefe der geforderten theoretischen Kenntnisse:
- Lernziele für die Ausbildung nach den Bestimmungen der JAR-FCL deutsch vom 17. November 2008.
- Lernziele für die Langstreckenflugberechtigung.
Anträge
- Antragsformulare für die Abnahme der theoretischen Prüfung.
Informationen zur Prüfung
- Allgemeine Informationen zum Prüfungsablauf liegen jedem Bewerber in der verbindlichen Version in Form einer Hinweismappe am Prüfungsplatz vor
- Fachbearbeitungszeiten für Prüfungen nach den Bestimmungen der JAR-FCL deutsch vom 17. November 2008
- Fachbearbeitungszeiten für Flugtechniker auf Hubschraubern, Flugdienstberater und Langstreckenflugberechtigung
- Kurzanleitung zur Bedienung des Prüfungsprogramms
Prüfungsfragen
- Multiple Choice Fragen oder Fragen mit Eingabefeld?
- ATPL(A)-Beispielaufgaben (JAA-Musterfragen)
- Long Range (LR)-Beispielaufgaben zur Navigation und Flugplanung der Langstrecke
Schriftliche Anträge und Anfragen in der Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes sind zu richten an:
Luftfahrt-Bundesamt
Referat L2
38144 Braunschweig
Stand: 29.11.2011
