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Theoretische Prüfung

Die folgenden Punkte informieren Sie über die Antragsstellung, Inhalte und Durchführung der theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal im Luftfahrt-Bundesamt

Lernziele

Die Lernziele geben einen Überblick über Umfang und Tiefe der geforderten theoretischen Kenntnisse:

  • Lernziele für die Ausbildung nach den Bestimmungen der JAR-FCL deutsch vom 17. November 2008.
  • Lernziele für die Langstreckenflugberechtigung.

Anträge

Informationen zur Prüfung

  • Allgemeine Informationen zum Prüfungsablauf liegen jedem Bewerber in der verbindlichen Version in Form einer Hinweismappe am Prüfungsplatz vor
  • Fachbearbeitungszeiten für Prüfungen nach den Bestimmungen der JAR-FCL deutsch vom 17. November 2008
  • Fachbearbeitungszeiten für Flugtechniker auf Hubschraubern, Flugdienstberater und Langstreckenflugberechtigung
  • Kurzanleitung zur Bedienung des Prüfungsprogramms

Prüfungsfragen

Schriftliche Anträge und Anfragen in der Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes sind zu richten an:

Luftfahrt-Bundesamt
Referat L2
38144 Braunschweig

 


Stand: 29.11.2011

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