Abteilung L - Luftfahrtpersonal
Die Abteilung Luftfahrtpersonal will durch ihre Arbeit sicherstellen, dass mit der Erteilung einer Erlaubnis bzw. Berechtigung die national und international vorgegebenen Ausbildungsstandards durch den Piloten erreicht und auf höchstem Niveau aufrecht erhalten werden. In engem Zusammenhang damit steht auch die maßgebliche Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien zur Erarbeitung von Standards für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals.
Ausbildung Luftfahrtpersonal im A 380-Simulator. Quelle: Lufthansa / Jens Görlich
Aufgaben
- Zulassung von und Aufsicht über Ausbildungsbetriebe für Flugausbildung (FTO) und für Musterberechtigungen (TRTO)
- Qualifizierung und Anerkennung von synthetischen Flugübungsgeräten
- Prüfung der Voraussetzungen und Zulassung zur Aufnahme der Ausbildung zum Erwerb von Erlaubnissen und Berechtigungen
- Abnahme von theoretischen Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen und Berechtigungen
- Durchführung von praktischen Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen und Berechtigungen
- Anerkennung von Prüfern für Luftfahrtpersonal
- Anerkennung ausländischer Erlaubnisse und Berechtigungen
- Anrechnung von Tätigkeiten aus der militärischen Luftfahrt
- Lizenzierung von Luftfahrtpersonal
- Führung der Luftfahrerdatei
- Flugmedizin
- Rechtsangelegenheiten der Abteilung L
