Liste in Passagierflugzeugen verbotener Gegenstände
Das Luftfahrt-Bundesamt weist alle Fluggäste eindringlich darauf hin, dass auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr.185/2010 auf Flügen, die von Deutschland ausgehen, nachfolgende Gegenstände nicht mit in die Flugzeugkabine mitgenommen werden dürfen bzw. im aufgegebenen Reisegepäck verboten sind.
Dennoch können die Mitgliedsstaaten auch weiterhin darüber hinausgehende, strengere Regelungen vorsehen.
Daher ist die nachfolgende Aufzählung der Verordnung (EG) Nr. 185/2010 nicht abschließend; sie kann jederzeit ergänzt werden. Für bestimmte Flüge können weitergehende Regelungen festgelegt werden.
Folgende Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:
a) Gewehre, Feuerwaffen & Waffen
Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
- Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw
- Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
- Komponenten von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre
- Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sog. „Ball Bearing Guns“
- Signalpistolen
- Startpistolen
- Bogen, Armbrüste und Pfeile
- Abschussgeräte für Harpunen und Speere
- Schleudern und Katapulte
b) Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:
- Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe
- Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung
- handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays
- Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole
c) Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
- Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser
- Eisäxte und Eispickel
- Rasierklingen
- Teppichmesser
- Messer mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter
- Scheren mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter ab dem Scharnier gemessen
- Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante
- Schwerter und Säbel
d) Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können, einschließlich:
- Brecheisen
- Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 Zentimeter Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel
- Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen
- Lötlampen
- Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler;
e) Stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich
- Baseball- und Softball-Schläger
- Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger,
- Kampfsportgeräte, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts.
f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
- Munition
- Sprengkapseln
- Detonatoren und Zünder
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
- Rauchkanister und Rauchpatronen
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände dürfen nach der oben genannten Verordnung von Fluggästen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
- Munition
- Sprengkapseln
- Detonatoren und Zünder
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
- Rauchkanister und Rauchpatronen
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
Bitte beachten Sie unbedingt auch die internationalen Gefahrgutvorschriften, denn unter anderem auch
- Gase: Propan, Butan
- Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
- Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln - Feuerzeuge
- Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien
- Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift und infiziertes Blut
- Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope
- Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien
- Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben
- Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol.
- Farbe in Sprühdosen
- Terpentin und Farbverdünner
- Alkoholische Getränke von mehr als 70 % Vol.
- Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
- Ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
- Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
- Gifte
- Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
- Spontan entzündliches oder brennbares Material
- Feuerlöscher
gehören nicht ins Gepäck. Siehe dazu die zu beachtenden IATA-Gefahrgutvorschriften und die Gefahrgutinformationen des Luftfahrt-Bundesamtes.
Bitte beachten Sie auch die ergänzenden Regelungen der Verordnung (EG) 1546/2006 zur Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Luftfahrzeugen. Alle dazu notwendigen Informationen finden Sie auf unserer ergänzenden Internetseite.
Unser Rat:
- Informieren Sie sich rechtzeitig vor jedem Flug.
- Seien Sie rechtzeitig am Flughafen.
- Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob ggf. für Ihre Fluggesellschaft andere Zeiten gelten.
- Beachten Sie die Hinweise des Bundesministeriums des Innern zur Luftsicherheit
- Wenn Sie weitere Fragen haben, dann sollten Sie sich direkt an Ihre Fluggesellschaft wenden.
