Gesetze und Verordnungen
Zahlreiche Verweise auf Gesetze und Verordnungen werden Ihnen bereits im Rahmen der jeweiligen Fachinformationen des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung gestellt. Allerdings erhalten wir immer wieder Anfragen, wo zusätzliche Informationen zu finden sind. Auf dieser Seite finden Sie weitere Fundstellen für Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien zum Nachlesen. Wir weisen darauf hin, dass das Luftfahrt-Bundesamt nicht berechtigt ist, Vorschriften zu verteilen oder zu verkaufen, da dieses nicht zu unseren gesetzlichen Aufgaben gehört.
Deutsche Gesetze und Verordnungen
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Dort finden Sie auch die entsprechenden luftrechtlichen Bestimmungen wie das Luftverkehrsgesetz, die Luftverkehrs-Ordnung oder die Kostenverordnung für die Luftverkehrsverwaltung. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können dort in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie ausschließlich im Bundesgesetzblatt und müssen dort angefordert werden.
Verwaltungsvorschriften des Bundes
Die Bundesregierung stellt unter Federführung des Bundesministeriums des Innern in einem weiteren gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden kostenlos im Internet bereit. Die Datenbank beinhaltet „living documents“, d.h. die Bundesressorts aktualisieren fortlaufend die eingestellten Dokumente.
Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen. Verwaltungsvorschriften sind abstrakt-generelle Regelungen innerhalb der Verwaltungsorganisation, die von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergehen und dazu dienen, Organisation und Handeln der Verwaltung zu bestimmen. Näheres zu den einzelnen Verwaltungsvorschriften finden Sie ggf. auf den Internetseiten des Bundesministeriums, in dessen Geschäftsbereich der geregelte Sachverhalt fällt.
Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union
Verordnungen und Richtlinen der Europäischen Union finden interessierte Bürgerinnen und Bürger über EUR-Lex. EUR-Lex bietet einen unmittelbaren und kostenlosen Zugang zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Über das System können das Amtsblatt der Europäischen Union sowie insbesondere die Verträge, die Rechtsetzungsakte, die Rechtsprechung und die vorbereitenden Rechtsakte konsultiert werden. Das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht ausgewählte Verordnungen und Richtlinen der Europäischen Union auf den entsprechenden Seiten unserer Fachreferate.
Mit Wirkung vom 28.9.2003 hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ihren Betrieb aufgenommen. Die Aufgaben der EASA werden in der Verordnung (EG) Nr.216/2008 geregelt. Eine Übersicht der bisherigen neuen Vorschriften auf Basis der genannten Verordnung finden Sie im Internetangebot unserer Fachreferate bzw. auf den Internetseiten der EASA.
Die Joint Aviation Requirements (JAR deutsch), können Sie im Internetangebot des Luftfahrt-Bundesamtes finden:
- JAR-OPS 3 (deutsch), gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Hubschraubern
- JAR-FCL 1 (deutsch) Lizenzierung von Piloten (Flugzeug)
- JAR-FCL 2 (deutsch) Lizenzierung von Piloten (Hubschrauber)
- JAR-FCL 3 (deutsch) Tauglichkeit des Luftfahrtpersonals
- JAR-FCL 4 (deutsch) Lizenzierung von Flugingenieuren
Multilaterale Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt könne Sie über die Internetseite der Internationalen Zivilluftfahrt Organisation (ICAO) beziehen.
Nachrichten für Luftfahrer und Luftfahrthandbuch
Die Nachrichten für Luftfahrer (NFLs) und das Luftfahrthandbuch für die Bundesrepublik Deutschland sind ausschließlich über den Aviationshop der DFS Deutschen Flugsicherung zu beziehen. Das Luftfahrt-Bundesamt kann in seinem Internetangebot lediglich einige ausgewählte NFLs zur Verfügung stellen.
