Luftfahrt-Bundesamt

Electronic Consignment Security Declaration (e-CSD) in Deutschland akzeptiert

Datum 23.10.2013

Nach abschließender Vorstellung der Electronic Consignment Security Declaration durch die International Air Transport Association (IATA) wurde das Verfahren vom Luftfahrt-Bundesamt bestätigt. Das von der IATA vorgestellte Verfahren zur papierlosen Übermittlung der Sicherheitserklärung kann nun auch in Deutschland genutzt werden.

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nutzung des elektronischen Verfahrens organisatorisch sichergestellt werden muss, dass den Auditoren des Luftfahrt-Bundesamtes die entsprechenden Dokumente (e-CSD) auf Anforderung als Ausdruck oder in elektronischer Form (z.B Einsicht am PC) kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kontrollen am Luftfahrzeug stattfinden.

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