Luftfahrt-Bundesamt

Lärmzulassung von Luftfahrzeugen

Für die Musterzulassung sowie für die Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen müssen Nachweise erbracht werden, dass der Lärm das nach dem Stand der Technik notwendige Maß nicht überschreitet.

Die Lärmgrenzwerte sind in ICAO Anhang 16, Band I, bzw. in der LVL Bezugsquelle (LVL) vom 1. August 2004 festgelegt.

Regelungen zum "Erhöhten Schallschutz" sind in der Übersicht Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung vom 5. Januar 1999 enthalten.

Das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht die Lärmpegel der zugelassenen Luftfahrzeuge in Lärmlisten, die in regelmäßigen Abständen in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) erscheinen.

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Kontakt

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Referat T 3
38144 Braunschweig

Fax: +49 531 2355-5399
E-Mail: RefT3@lba.de

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