Luftfahrt-Bundesamt

Wie kann ich herausfinden, welche Qualifikationen bei mir anerkannt werden können?

Besonders Antragsteller mit Berufsabschlüssen können den Umfang der abzulegenden Prüfung reduzieren.

Folgende Anerkennungsmöglichkeiten gibt es hier:

CAT A:

  • Kredit I für Haupt- oder Realschulabschluss oder Abitur unter der Voraussetzung, dass Mathematik und Physik bis zur 9. bzw. 10. Klasse besucht wurden (mindestens Note 4)
  • Kredit III für Fluggerätemechaniker mit IHK-Abschluss
  • Kredit VI für Fluggerätmechaniker oder Fluggerätelektroniker mit IHK-Abschluss, dual ausgebildet an einer staatl. Berufsschule oder bei Airbus Helicopters Deutschland GmbH Training Academy Kassel (Ausbildungsbeginn 01.08.2013 oder später)

CAT B1:

  • Kredit I für Haupt- oder Realschulabschluss oder Abitur unter der Voraussetzung, dass Mathematik und Physik bis zur 9. bzw. 10. Klasse besucht wurden (mindestens Note 4)
  • Kredit II für Inhaber einer Teil-66 Lizenz der Kategorie A
  • Kredit III für Fluggerätemechaniker mit IHK-Abschluss
  • Kredit IV für Fluggerätemechaniker mit IHK-Abschluss und Teil-66 Lizenz der Kategorie A
  • Kredit V für EASA Cat. B2
  • Kredit VI für Fluggerätmechaniker Fachrichtung Instandhaltung mit IHK-Abschluss, dual ausgebildet an einer staatl. Berufsschule
    (Ausbildungsbeginn 01.08.2013 oder später)
  • Kredit VII für Fluggerätmechaniker Fachrichtung Fertigung mit IHK-Abschluss, dual ausgebildet an einer staatl. Berufsschule
    (Ausbildungsbeginn 01.08.2013 oder später)
  • Kredit VIII für Fluggerätmechaniker Fachrichtung Triebwerkstechnik mit IHK-Abschluss, dual ausgebildet an einer staatl. Berufsschule
    (Ausbildungsbeginn 01.08.2013 oder später)

CAT B2:

  • Kredit I für Haupt- oder Realschulabschluss oder Abitur unter der Voraussetzung, dass Mathematik und Physik bis zur 9. bzw. 10. Klasse besucht wurden (mindestens Note 4)
  • Kredit III EASA Cat. A
  • Kredit IV Fluggerätelektroniker - mit IHK-Abschluss
  • Kredit V für Fluggerätelektroniker mit IHK-Abschluss, dual ausgebildet an einer staatl. Berufsschule (Ausbildungsbeginn 01.08.2013 oder später)
  • Kredit VI für Inhaber einer Teil-66 Lizenz der Kategorie B1

Stellen Sie sicher, dass Sie den richtigen Kredit ausgewählt haben, indem Sie sich mit dem nach Teil-147 genehmigten Ausbildungsbetrieb absprechen, bevor Sie die Prüfung ablegen.

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