Welche Qualifikationen können anerkannt werden?
Qualifikationen, die nachgewiesen werden können und die Inhalte eines oder mehrerer Module oder Teile davon, abdecken, können durch das Luftfahrt-Bundesamt anerkannt werden. Dadurch kann der Umfang der abzulegenden Prüfung reduziert werden.
Für eine Anerkennung müssen konkrete Nachweise und ein ausführlicher Abgleich der Lehrinhalte, welche im Rahmen des Erwerbs der Qualifikation nachweislich gelehrt und geprüft wurden, mit den Anforderungen aus Anlage I zu Teil-66 vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt B, Unterabschnitt E (Anrechnungen für die Prüfung) des Teil-66.
Die anerkannten Qualifikationen werden in einem so genannten Bonuspunktebericht zusammengefasst, der auf der Internetseite des LBA einsehbar ist bzw. von dort herunter geladen werden kann.