Luftfahrt-Bundesamt

Von der EASA als Muster zugelassene Produkte

Am 28.09.2003 hat die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) die Muster-Verantwortung für in der EU und in mit EASA assoziierten Staaten zugelassene Luftfahrzeugmuster (abgesehen von wenigen Ausnahmen) übernommen. Daher sollte die Suche nach einem für die Verkehrszulassung verwendbaren Kennblatt stets auf der EASA-Website beginnen. Die EASA-Kennblätter bzw. EASA-SAS der zugelassenen Produkte sind auf den Internetseiten der Agentur zu finden.

Ein von EASA veröffentlichtes Kennblatt ist in der jeweils aktuellen Version für die Verkehrszulassung anzuwenden. Außerdem empfiehlt es sich zu prüfen, ob EASA Musterzulassungen (in Teilen) bereits zurückgezogen hat, bevor die Kennblätter angepasst wurden.

https://www.easa.europa.eu/en/certification-information

Es wird daran erinnert, dass die in dem für die Verkehrszulassung verwendeten Kennblatt gelisteten Betriebs- und Wartungsunterlagen verbindlich sind. Dabei müssen ggf. Änderungen der dem Kennblatt zugrunde liegenden Musterzulassung berücksichtigt werden, entsprechend der tatsächlichen Konfiguration des betrachteten Luftfahrzeuges.

Wenn kein Kennblatt für das eigene Muster auffindbar ist oder die im EASA Kennblatt referenzierten Betriebs- und Instandhaltungsanweisungen nicht verwendet werden sollen oder können, empfiehlt sich eine Suche bei den Produkten, die von der EASA übernommen wurden.

--> weiter zu Produkte, die von der EASA übernommen wurden.

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