Luftfahrt-Bundesamt

Produkte, die von der EASA übernommen wurden

Parallel zu eventuell vorliegenden EASA Zulassungen bestehen alle vor dem 28.09.2003 von EU Mitgliedsstaaten (sowie von der Schweiz. Liechtenstein, Norwegen und Island) erteilten Musterzulassungen grundsätzlich weiter, siehe Artikel 3 der Verordnung (EU) 748/2012.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32012R0748

Dieser Fortbestand ist jedoch dann nicht gegeben, wenn eine Musterzulassung explizit von EASA zurückgezogen wurde. Dies hat EASA hier veröffentlicht:

https://www.easa.europa.eu/en/certification-information

Damit können alle Kennblätter, die in Zusammenhang mit von EU Mitgliedsstaaten (z.B. vom LBA) vor dem 28.09.2003 ausgestellten (und nicht zurückgezogenen) Musterzulassungen entstanden sind, für die Verkehrszulassung verwendet werden. Dies gilt auch für UK-CAA Kennblätter (oder äquivalente Dokumente), da das Datum des Brexit nach dem 28.09.2003 liegt. LBA Kennblätter finden sich hier:

https://www.lba.de/DE/Technik/Musterzulassungen/Geraete-Kennblaetter/Luftfahrtgeraete_Uebersicht.html?nn=2088978

Seit dem 28.09.2003 stellten die nationalen Behörden der EU Mitgliedsstaaten keine Kennblätter mehr aus für Luftfahrzeuge, die unter EASA Musterverantwortung stehen, und ändern auch keine bestehenden.

Eine vollständige gesamteuropäische Zulassungsliste mit verbindlichen Angaben liegt bislang nicht vor. EASA hat jedoch mehrere „Product Lists“ mit zugelassenen Mustern aufgestellt, die sich im Zuständigkeitsbereich der Agentur befinden. Diese Listen hat EASA jedoch selbst unter Vorbehalt (Disclaimer) gestellt.

https://www.easa.europa.eu/en/document-library/product-certification/type-certificates/easa-product-lists

Die Spalte „Model“ enthält die im Wirkungskreis der EASA zugelassenen Modelle/Varianten eines Musters. In der Spalte „TCDS Reference“ finden sich Verweise auf Kennblätter, die EASA grundsätzlich für die genannten „Models“ anerkennt und die somit auch für die Verkehrszulassung in Deutschland verwendbar sind.

Da EASA noch nicht für alle zugelassenen oder validierten Muster Kennblätter herausgeben konnte, enthält die Spalte „TCDS Reference“ öfters Referenzen auf Kennblätter erstzulassender Staaten, auch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der EASA, z.B. FAA Kennblätter. Auch diese Kennblätter können für die Verkehrszulassung in Deutschland verwendet werden. Allerdings besteht hier die Problematik, dass diese Dokumente Modelle/Varianten oder Änderungsoptionen enthalten könnten, die im Wirkungskreis der EASA (noch) nicht zugelassen sind. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders sicherzustellen, dass das eigene Luftfahrzeug in der tatsächlich vorliegenden Konfiguration im EASA Zuständigkeitsbereich zugelassen ist oder alsbald wird.

EASA bietet ein in einigen Fällen anwendbares vereinfachtes Verfahren für noch fehlende Änderungszulassungen an:

https://www.easa.europa.eu/en/newsroom-and-events/news/easa-administrative-validation-faa-stc-classified-basic-and-limited-one

Es sei auch hier noch einmal darauf hingewiesen, dass die in dem für die Verkehrszulassung verwendeten Kennblatt gelisteten Betriebs- und Wartungsunterlagen verbindlich sind. Dabei müssen ggf. Änderungen der dem Kennblatt zugrunde liegenden Musterzulassung berücksichtigt werden, entsprechend der tatsächlichen Konfiguration des betrachteten Luftfahrzeuges.

Eine Kombination von Unterlagen, die in verschiedenen Kennblättern referenziert wurden, ist nicht möglich.

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