Luftfahrt-Bundesamt

LBA - Flugsicherheitsinformation Nr. 4 Änderungen an bereits zugelassenen Einzelstücken

Änderungen am Bauzustand von als Einzelstück zugelassenen Luftfahrzeugen können einen wesentlichen Einfluss auf die Lufttüchtigkeit haben und können zulassungspflichtig sein. Die Einstufung, ob vorgesehene Änderungen zulassungspflichtig sind, nimmt in jedem Fall die für die Einzelstückzulassung zuständige Stelle vor. Luftfahrttechnische Betriebe sind weder befugt Änderungen an Einzelstücken einzustufen (große oder kleine Änderung), noch diese Änderungen ohne zugelassene Änderungsanweisungen selbständig vorzunehmen.

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