Luftfahrt-Bundesamt

LBA - Flugsicherheitsinformation Nr. 2 für Halter / Erbauer von Selbstbauflugzeugen

Sicherheitsvorkehrungen nach Einbau von pyrotechnisch auslösbaren Rettungssystemen

Durch ein Schreiben der Internationalen Zivile Luftfahrtorganisation (ICAO) sind alle Behörden darauf aufmerksam gemacht worden, dass in der Vergangenheit durch den unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Mitteln, die zum Zwecke der Auslösung von Rettungsgeräten dienen sollen, mehrere, teils tödliche Unfalle zu beklagen waren.

Da auch in einigen Selbstbauflugzeugen oberhalb der UL-Klasse derartige Rettungsgeräte installiert wurden, ist es erforderlich, die Erbauer und Halter von Selbstbauflugzeugen auf folgende Sachverhalte hinzuweisen und gegebenenfalls zusätzliche Vorkehrungen zum Schutz des eigenen Lebens oder das Dritter zu treffen.

Nach Angaben der ICAO verfügen die gewöhnlich verwendeten pyrotechnisch gezündeten Gesamtrettungssysteme der Leichtflugzeuge über eine Feststoffrakete, welche bis zu 1.300 Newton Schub erzeugen und somit einen z. B. 22 kg schweren Rettungsschirm beim Ausschuss innerhalb von einer Sekunde auf über 160 km/h beschleunigen kann.

Die Praxis zeigte, dass insbesondere der Personenkreis gefährdet ist, welcher in Unkenntnis über das Vorhandensein von derartigen pyrotechnischen Mitteln Instandhaltungsmaßnahmen durchführt oder Erste Hilfe bei Unfällen leisten will und dabei die Zündung der Rakete ungewollt auslöst.

Das Luftfahrt-Bundesamt fordert hiermit alle Halter und Erbauer von Selbstbauflugzeugen auf, durch entsprechende aussagekräftige Hinweis- und Warnschilder in der Nähe der Auslösehebel (oder sonstiger Bedienelemente) des Rettungssystems darauf hinzuweisen, dass

a) ein derartiges Rettungssystem installiert ist und

b) wie es gesichert (unscharf gemacht) werden kann.

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