Luftfahrt-Bundesamt

Regeln für den VHF Flugfunk im 8,33 kHz Kanalraster

Die Europäische Kommission hat am 16.11.2012 mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 1079/2012 Anforderungen bezüglich des Sprachkanalabstandes für den einheitlichen europäischen Luftraum bekannt gegeben.

Die Verordnung beschreibt eine europaweit einheitliche abgestufte Vorgehensweise zur Einführung eines 8,33 kHz Frequenzrasters für den VHF Flugfunk. Weitergehende Informationen hierüber finden sich u. a. in den Frequently Asked Questions and Answers von Eurocontrol.

Bei den oben genannten Bestimmungen handelt es sich um Luftraumvorschriften. Für die Auslegung dieser Vorschriften für den deutschen Luftraum ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zuständig. Bitte richten Sie Ihre diesbezüglichen Anfragen unter Verwendung des Kontaktformulars an das BAF.

www.baf.bund.de/Buergeranfrage

Es wird jedoch empfohlen, vorher folgenden Informationen des BAF zu lesen:

www.baf.bund.de/Kurzmeldungen

und

www.baf.bund.de/Servicesuche

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK