Luftfahrt-Bundesamt

Kenntnisnachweis für UAS: LBA lässt erste „Anerkannte Stellen“ zu

Ausgabejahr 2017
Datum 12.07.2017

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat am 12.07.2017 die ersten beiden „Anerkannten Stellen“ zugelassen, die künftig für Steuerer von unbemannten Fluggeräten (UAS) über zwei Kilo -  auch Drohnen genannt - den gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis abnehmen und die entsprechend lautende Bescheinigung ausstellen sollen.

Folgende Stellen wurden vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt:

1.DE.AST.001
UAVDACH-Services UG
Schiesserweg 10
88682 Salem

2. DE.AST.016
A.Scholz-Kopterzentrale Ingenieurbüro & Drohnentechnik
Seilerstraße 15b
30171 Hannover

Die Liste der anerkannten Stellen veröffentlicht das Luftfahrt-Bundesamt ab sofort auf seiner Internetseite unter www.lba.de. Die Liste wird in den kommenden Wochen sukzessive aktualisiert.

Derzeit liegen dem LBA noch weitere 27 Anträge vor. Je detaillierter und vollständiger die Antragsunterlagen bereits zu Beginn der Antragstellung sind, desto zügiger kann das LBA die Anerkennung aussprechen.

Weitere Informationen und Rückfragen:

Luftfahrt-Bundesamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: + 49 (0) 531 2355 1103
E-Mail: presse@lba.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK