Luftfahrt-Bundesamt

Allgemeine Hinweise zum bekannten Lieferanten

Alle Flughafenlieferungen und Bordvorräte sind vor der Verbringung in einen Sicherheitsbereich einer Kontrolle zuzuführen. Eine Ausnahme hiervon ist u.a. möglich, wenn die Lieferung durch einen bekannten Lieferanten im Rahmen der sicheren Lieferkette erfolgt

Bekannte Lieferanten sind Lieferanten, deren Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten

a) Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Lieferanten, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug, oder

b) Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche zu liefern.

Ein bekannter Lieferant kann sowohl Lieferant für Bordvorräte als auch für Flughafenlieferungen sein, vorausgesetzt beide hierfür vorgesehene Verpflichtungserklärungen wurden vom Bevollmächtigen gezeichnet.

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