Abteilung S - Luftsicherheit
Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen sowie entsprechende nationale und europäische Rechtsvorschriften erarbeitet worden. Die Abteilung Luftsicherheit des Luftfahrt-Bundesamtes ist in diesem Rahmen für die Überwachung der sicheren Lieferkette (u.a. reglementierte Beauftragte, bekannte Versender) sowie für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch die Luftfahrtunternehmen verantwortlich.
Das LBA bei einer Kontrolle der Eigensicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen.
Quelle: Luftfahrt-Bundesamt
Aufgaben
- Zulassung, Änderung und Erweiterung von Luftsicherheitsplänen deutscher und ausländischer Luftfahrtunternehmen
- Überwachung der Eigensicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen auf deutschen Flughäfen
- Zulassung von reglementierten Beauftragten
- Zulassung von bekannten Versendern
- Zulassung von reglementierten Lieferanten für Bordvorräte
- Aufsicht über die Beteiligten der sicheren Lieferkette
- Bewertung von Luftsicherheitsschulungsprogrammen
- Zulassung von Ausbildern für Luftsicherheitsschulungen sowie Beaufsichtigung der durchgeführten Luftsicherheitsschulungen
- Abnahme der Prüfungen der Luftsicherheitskontrollkräfte
- Bewertung von Prüfungen anderer Stellen
- Rechtsangelegenheiten und Ordnungswidrigkeiten der Abteilung S
