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Abteilung S - Luftsicherheit


Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen sowie entsprechende nationale und europäische Rechtsvorschriften erarbeitet worden. Die Abteilung Luftsicherheit des Luftfahrt-Bundesamtes ist in diesem Rahmen für die Überwachung der sicheren Lieferkette (u.a. reglementierte Beauftragte, bekannte Versender) sowie für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch die Luftfahrtunternehmen verantwortlich.

Das LBA bei einer Kontrolle der Eigensicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen.Das LBA bei einer Kontrolle der Eigensicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen.
Quelle: Luftfahrt-Bundesamt

Aufgaben

Stand: 09.11.2011

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