Informationen für bekannte Versender
Aktueller Hinweis: Zulassungen werden nicht gestoppt
Befürchtungen es könne wegen rechtlicher Überprüfungen der Zulassungsvoraussetzungen zu einer Verzögerung bei den Zulassungsverfahren kommen, können seitens des Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nicht bestätigt werden.
Die Zulassungen zum bekannten Versender sind vom LBA nicht gestoppt worden, sondern werden weiterhin zügig bearbeitet. Die Antragsbearbeitungen zur Zulassung zum Bekannten Versender unterliegen den gleichen Voraussetzungen wie bisher. Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen zum Bekannten Versender sind vom LBA nicht beabsichtigt.
Weitere Informationen für bekannte Versender:
- Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Luftfracht
- Ablauf der Zulassung zum behördlich anerkannten bekannten Versender
- Hinweise zur Erstellung des bekannte Versender-Sicherheitsprogramms
- FAQ – häufig gestellte Fragen zum Thema "bekannter Versender"
- Formulare und Dokumente
Für Fragen zum Thema "bekannte Versender" stehen wir Ihnen unter folgendem Kontakt zur Verfügung:
Luftfahrt-Bundesamt
Referat S4
38144 Braunschweig
E-Mail: bekannteversender@lba.de
