Luftfahrt-Bundesamt

Informationen zu Sprachprüfungen der Stufe 6

Es wird darauf hingewiesen, dass die für die Abnahme von Sprachprüfungen der Stufe 6 anerkannten Organisationen ihre Stufe 6 Prüfungen dem Luftfahrt-Bundesamt mindestens 5 behördliche Arbeitstage im Voraus zu melden haben.

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