Luftfahrt-Bundesamt

Wechsel der Zuständigkeit und Übertragung der Lizenzierung sowie der medizinischen Berichte (Lizenztransfer)

Nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, Anhang 1 (Teil-FCL), FCL.015 (d) kann ein Lizenzinhaber einen Wechsel der zuständigen Behörde und eine Übertragung seiner Lizenzierung und medizinischen Berichte beantragen.

Für den Wechsel der Zuständigkeit und Übertragung der Pilotenlizenz zum Luftfahrt-Bundesamt (ATPL, CPL, MPL oder PPL mit IR) ist es notwendig, dass die medizinischen Berichte durch den bisherigen Ausstellerstaat an die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt (Referat L 3), übergeben werden.

Zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer nutzen Sie bitte den von uns zur Verfügung gestellten Antrag. Die Seiten 1 bis 3 des ausgefüllten und unterschriebenen Antrags senden Sie bitte an das Luftfahrt-Bundesamt, Referat L 4, 38144 Braunschweig. Auf der Seite 4 ergänzen Sie bitte Ihre Angaben. Die Seite 5 ist durch den medizinischen Dienst des Ausstellerstaats zu bestätigen.

Senden Sie Seite 4 und 5 des Antrags bitte unterschrieben an den medizinischen Dienst des Staats, in dem zurzeit Ihre medizinischen Berichte erfasst werden.

Hier finden Sie den Antrag und eine Übersicht über den Ablauf des Verfahrens.

Falls Sie Ihre von einer deutschen Behörde ausgestellten Lizenz in einen anderen EU-Mitgliedsstaat oder Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz transferieren möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige ausländische Behörde.

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