Luftfahrt-Bundesamt

Informationen Lizenzierung

Kontaktmöglichkeiten des Referat L4

Die Übermittlung von Antragsunterlagen an das Referat L4 "Lizenzierung" ist seit dem 16.04.2021 auch via E-Mail an Post-L4@LBA.de möglich
(wir informierten bereits).

Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen folgende Postfächer:

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

Die telefonische Erreichbarkeit ist derzeit eingeschränkt, bitte nutzen Sie für Anfragen die o.g. Postfächer. In dringenden Fällen bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten: Ansprechpartner

Aktuelle Nachrichten

Nutzung von Simulatoren ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis

 Das Referat L4 informiert, dass Ausbildung und Prüfung im Simulator ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis des Bewerbers durch das Luftfahrt-Bundesamt als zulässig angesehen werden. Ein Handeintrag darf in diesen Fällen jedoch nicht erfolgen und seitens des Prüfers wird das fehlende Tauglichkeitszeugnis auf dem Bericht des Prüfers vermerkt.

 Verlängerungen bzw. Erneuerungen von Muster-, Klassen-, Lehr- oder Prüferberechtigungen werden durch das Referat L4 nach Anhang IV MED.A.030 b) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 jedoch erst nach Vorlage eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses vorgenommen (Ausnahme SFI, SFE usw.).

 Lehrberechtigte und Prüfer dürfen bis zum Ablauf der einschlägigen Berechtigungen auch ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis im Simulator tätig werden.

Aktualisierung der Berichte des Prüfers über Kompetenzbeurteilungen von Lehrberechtigten

Die Berichte des Prüfers über Kompetenzbeurteilungen von Lehrberechtigten wurden überarbeitet. Künftig gibt es zwei separate Berichte für FI/CRI/IRI und TRI/SFI. Eine Differenzierung der Berichte nach Luftfahrzeugkategorie erfolgt nicht mehr. Die neuen Berichte sind bei den Berichten des Prüfers für die jeweilige Luftfahrzeugkategorie verlinkt und sind ab sofort zu verwenden.

 Bitte beachten Sie, dass diese beiden Berichte abweichend vollständig beim Referat L4 unter Post-L4@lba.de (für Bewerber im Zuständigkeitsbereich des LBA) einzureichen sind.

Durchführung von Kompetenzbeurteilungen bei FI Lehrberechtigten mit ME - Berechtigung

Wir weisen darauf hin, dass für eine Kompetenzüberprüfung bzgl. Erwerb, Erneuerung oder Verlängerung einer FI ME Lehrberechtigung ein Flugzeug der Klasse MEP(land) oder ein Hubschrauber mit zwei Triebwerken zu verwenden ist.

Sollte ein solches Luftfahrzeug nicht zur Verfügung stehen, bestehen Kombinationsmöglichkeiten, für die wir auf die Veröffentlichung des Referates L3 verweisen: Information 05/2022 des Referats L 3 – Prüfer

Wegfall Opt-Out nach dem 20.06.2022

Mit Ablauf des 20.06.2022 endet die Möglichkeit zur Nichtanwendung (Opt-Out) bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 1178/2011, von der die Bundesrepublik Deutschland bisher Gebrauch gemacht hat, vgl. Nachrichten für Luftfahrer (NFL) 2218-21.

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen der Verordnung (EU) 1178/2011 nun auf solche Luftfahrer Anwendung findet, die eine von einem Drittland erteilte Lizenz und ein zugehöriges Tauglichkeitszeugnis besitzen und im nichtgewerblichen Flugbetrieb von in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe b Ziffern i oder ii der Verordnung (EU) 2018/1139 genannten Luftfahrzeugen eingesetzt werden.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu den Folgen des Wegfalls des Opt-Out: FAQ-Listen

U.S.-EU TIP-L

Mit Inkrafttreten des Technical Implementation Procedures – Licensing (TIP-L) zwischen der US-amerikanischen FAA und der EASA am 18.05.2021 ist die Möglichkeit für Inhaber von FAA-Lizenzen (PPL, CPL, MPL, ATPL), Klassenberechtigungen oder Instrumentenflugberechtigungen geschaffen worden, auf Grundlage dieser Lizenzen/Berechtigungen solche nach Teil-FCL der VO(EU) Nr. 1178/2011 unter Berücksichtigung der bisher im Rahmen des FAA-Systems erlangten Kenntnisse und Erfahrung vereinfacht zu erwerben.

Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: Antrag auf Erteilung einer Lizenz/Berechtigung nach U.S.-EU TIP-L

Zum Erwerb einer Teil-FCL-Lizenz/von Teil-FCL-Berechtigungen auf Grundlage einer FAA-Lizenz/von FAA-Berechtigungen sind in der Regel Überprüfungen der Kenntnisse und Fertigkeiten sowie gegebenenfalls Nachschulungen in Theorie und Praxis erforderlich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei einer anerkannten Ausbildungsorganisation.

Bei antragsbezogenen Fragen wenden Sie sich bitte an: aircrew@lba.de

Keine Unfälle/ Keine Zwischenfälle

Das Luftfahrt – Bundesamt führt keine Datei in Bezug auf eine Beteiligung an besonderen Vorkommnissen und/ oder Flugunfällen. Die Ausstellung einer Bestätigung ("no accidents/ no incidents reports") bzw. eine Auskunftserteilung ("accidents/ incidents reports") ist somit nicht möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.  

Zusätzliches Formblatt für die Verlängerung von Berechtigungen bei Nutzung der Freistellungen durch die Allgemeinverfügungen des Luftfahrt-Bundesamtes

Für die Verlängerung von Berechtigungen ist bis auf Weiteres das folgende Formular zu verwenden, sofern von den Freistellungen von den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Form der veröffentlichten Allgemeinverfügungen des Luftfahrt-Bundesamtes Gebrauch gemacht wurde.

Das Formular ist dem Luftfahrt-Bundesamt (Referat L4) durch den Prüfer zusammen mit den weiteren Nachweisen für die Verlängerung der Berechtigung (Kopie der Befähigungsüberprüfung, Lizenzkopie, ggf. Bestätigung durch das Unternehmen bzw. Bestätigung durch den Lehrberechtigten) einzureichen.

Besatzungsausweise - Besatzungsmitgliedszeugnisse (CMC) - Besatzungsmitgliedszeugnisse

Seit dem 01.10.2020 stellt das Luftfahrt-Bundesamt wieder Besatzungsausweise - Besatzungsmitgliedszeugnisse (CMC) aus. Dabei handelt es sich um Legitimationsdokumente, die zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Luftverkehrs den Besatzungsmitgliedern von Luftfahrzeugen von Luftfahrtunternehmen ausgestellt werden können.

Verlängerung der Gültigkeit von Berechtigungen, Zertifikaten und Eintragungen für Piloten sowie von ärztlichen Gutachten für Flugbegleiter

Das Luftfahrt-Bundesamt hat angesichts der Corona-Pandemie Allgemeinvergügungen zur Freistellung von den Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/1139 und Ihren Durchführungsverordnungen erlassen. Die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie auf der Startseite des Luftfahrt-Bundesamtes oder auf der Übersichtsseite über aktuelle Meldungen des Luftfahrt-Bundesamtes siehe auch unter FAQ

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1747 (ABl. EU L 268/23 ff.)

Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1747 am 11.11.2019 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 geändert. Wir werden unsere Antragsformulare sukzessive an die Änderungen anpassen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es in der Zwischenzeit ggf. zu Nachforderungen kommen kann, falls die seit diesem Zeitpunkt erforderlichen Nachweise noch nicht durch unsere Formulare berücksichtigt werden. mehr...

Neue Formulare L1/L4

Aufgrund der neuen Anforderungen in Bezug auf den Erwerb der PBN-Rechte hat das Referat L1 die zur Lizenzierung erforderlichen Formulare für Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen überarbeitet.

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011

Nachdem sich bei Vorfeldinspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten herausgestellt hat, dass Piloten Luftfahrzeuge betreiben, die in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind als in dem Mitgliedstaat, in dem ihre Pilotenlizenzen erteilt wurden, hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) Anhang I des Abkommens von Chicago dahingehend geändert, die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen durch Vereinbarungen mit den regionalen Organisationen für die Sicherheitsaufsicht zu erleichtern.

Allgemeines

Hinweise zu Anträgen und Nachweisen

Wechsel der Zuständigkeit (Transfer in)

Prüferbeauftragung für die Abnahme von praktischen Prüfungen ATPL sowie CB-IR instrument rating und EIR

Nachweis und Bestätigung der fliegerischen Voraussetzungen

PBN-Rechte für Inhaber von Instrumentenflugberechtigungen (NfL 2-376-17)

Einsenden von Berichten des Prüfers

Formulare

Anträge und Anfragen

Wir bitten Anträge nur vollständig, insbesondere mit allen notwendigen Nachweisen einzureichen. Die notwendigen Unterlagen sind dem jeweiligen Antragsformularen zu entnehmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir unvollständige Anträge nicht bearbeiten können.

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Referat L 4
38144 Braunschweig

E-Mail für Anträge: Post-L4@lba.de

E-Mail für Nachreichen von Unterlagen:
LizenzenL4@lba.de

E-Mail für allgemeine Anfragen/Sachstandsanfragen:
aircrew@lba.de


Ansprechpartner

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

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