Luftfahrt-Bundesamt

Abteilung T - Technik / Umweltschutz

Neu entwickeltes Luftfahrtgerät und Änderungen an einem Luftfahrtgerät unterliegen einer Musterprüfung. In dieser wird festgestellt, ob die anzuwendenden Bauvorschriften erfüllt sind und nicht Merkmale und Eigenschaften bestehen, die einen sicheren Betrieb beeinträchtigen. Zusätzlich erfolgt die Genehmigung und Überwachung von Betrieben, die dieses Luftfahrtgerät entwickeln, herstellen bzw. instand halten. Die Genehmigung und Überwachung der Betriebe erfolgt unter Einbindung der sechs Außenstellen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart. Dabei erfolgt die Arbeit entweder im Rahmen der nationalen Zuständigkeiten oder im Auftrag der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA.

Aufgaben

* In eigener Verantwortung oder zur Unterstützung der EASA.

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