Luftfahrt-Bundesamt

Abteilung L - Luftfahrtpersonal

Die Abteilung Luftfahrtpersonal will durch ihre Arbeit sicherstellen, dass mit der Erteilung von Lizenzen, Berechtigungen und Zeugnissen die national und international vorgegebenen Ausbildungsstandards durch den Piloten erreicht und auf höchstem Niveau aufrecht erhalten werden. In engem Zusammenhang damit steht auch die maßgebliche Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien zur Erarbeitung von Standards für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals.

Aufgaben

  • Zulassung von Ausbildungsorganisationen
  • Abnahme von theoretischen Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen und Berechtigungen
  • Qualifikation und Überwachung von Flugsimulationsübungsgeräten
  • Erteilung von Prüferberechtigungen und Anerkennungen von Prüfern
  • Durchführung von Standardisierungslehrgängen für Prüfer und leitende Prüfer
  • Aufsicht über Ausbildungsorganisationen und Prüfer
  • Lizenzierung von Luftfahrtpersonal
  • Anerkennung ausländischer Erlaubnisse und Berechtigungen
  • Anrechnung von Tätigkeiten aus der militärischen Luftfahrt
  • Führung der Luftfahrerdatei
  • Flugmedizin
  • Rechtsangelegenheiten der Abteilung L

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