Luftfahrt-Bundesamt

Geschichte des Luftfahrt-Bundesamtes

Zentrale Luftfahrt-Bundesamt. Quelle: Luftfahrt-Bundesamt Die Zentrale des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig. Quelle: Luftfahrt-Bundesamt

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist durch Gesetz vom 30. November 1954 (BGBl I S. 354) als Bundesoberbehörde für Aufgaben der Zivilluftfahrt errichtet worden. Es untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Das LBA besteht aus der Zentrale in Braunschweig und Außenstellen in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart und Berlin. Die Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes sind im Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt geregelt. Oberstes Ziel des LBA ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Luftfahrt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Der Ursprung der zivilen deutschen Luftfahrtverwaltung ist im Jahr 1918 zu finden. Damals, nach dem Ende des 1. Weltkrieges, war das Reichsamt des Inneren zunächst provisorisch mit der Regelung der Verhältnisse der Luftfahrt beauftragt. Als zuständige Stelle für die Ausführung dieser Aufgabe wurde schließlich das Reichsluftamt ins Leben gerufen.

Reichsluftamt und Reichsamt für Luft- und Kraftfahrwesen. Reichsluftamt und Reichsamt für Luft- und Kraftfahrwesen, 1919 - 1922, Berlin, Wilhelmstraße 72. Quelle: Archiv

Der erste Leiter diese Amtes war der bekannte Flugpionier Unterstaatssekretär August Euler. 1920 wurde das Reichsverkehrsministerium gegründet. Später dann, mit der Neuordnung der Reichsluftfahrtverwaltung 1933/34 wurden alle Zuständigkeiten an das Reichsluftfahrtministerium (RLM) und seine nachgeordneten Luftämter übertragen.

Nach dem 2. Weltkrieg ging die Luftverkehrsverwaltung zunächst auf die Besatzungsmächte über. Mit der Rückgabe der Lufthoheit teilten sich aus politischen Gründen die Wege der Luftfahrtverwaltung in Deutschland. Die DDR ging eigene Wege, dort wurde die zivile Luftfahrtverwaltung von der Hauptverwaltung der Zivilen Luftfahrt im Ministerium für Verkehrswesen (HVZL) und von der Staatlichen Luftfahrt-Inspektion (SLI) wahrgenommen.

In der Bundesrepublik Deutschland fiel die zivile Luftfahrtverwaltung einerseits an den Bund und hier an das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und andererseits an die Bundesländer mit ihren Luftfahrtbehörden. Damit entstand im Bereich des zivilen Luftverkehrs eine Mischverwaltung zwischen Bund und Ländern.

Vorläufige Bundesstelle für Luftfahrtgerät und Flugunfalluntersuchung. Vorläufige Bundesstelle für Luftfahrtgerät und Flugunfalluntersuchung, 1953 - 1955, Bonn, Argelanderstraße. Quelle: Archiv

1954 wurde zur Unterstützung des BMV das Luftfahrt-Bundesamt geschaffen. Seine Aufgaben wurden ihm per Gesetz zugewiesen. Zeitgleich bestimmte der damalige Bundesminister für Verkehr und ehemaliger Präsident der Industrie- und Handelskammer in Braunschweig, Dr.-Ingenieur Hans-Christoph Seebohm, die Stadt Braunschweig als Sitz des Amtes. Ein Argument, das damals dafür angeführt worden war und das für die Weitsicht des damaligen Verkehrsministers spricht, war die zentrale Lage des Amtes in einem wiedervereinigten Deutschland

Mit der Festlegung der Aufgaben und des Standortes waren die Grundlagen für die Arbeitsaufnahme geschaffen worden und das Luftfahrt-Bundesamt konnte am 01. Februar 1955 seine Tätigkeit mit 28 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Hauptgebäude des Flughafens Braunschweig aufnehmen.

Luftfahrt-Bundesamt (Zentrale) 1955 - 1973 (1974). Luftfahrt-Bundesamt (Zentrale) 1955 - 1973 (1974), Braunschweig, rechter Flügel des Hauptgebäudes des Flughafens. Quelle: Archiv


Am 29.03.1955 wird das LBA vom Bundesminister für Verkehr seiner Bestimmung übergeben.

Einweihung Luftfahrt-Bundesamt 1955. Nach der Übergabefeier von links nach rechts: Dr. Bierwirth (Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Mittelstand und Verkehr); Dr. Seebohm (Bundesminister für Verkehr); Minister Ahrens (Niedersächsisches Ministerium für Mittelstand und Verkehr); Dr. Knipfer (BMV--Bundesministerium für Verkehr); Professor Blenk (DFL, Technische Universität Braunschweig); etwas dahinter Dipl.-Ing. Möhlmann (erster Leiter des Luftfahrt-Bundesamtes). Quelle: Archiv


Aus diesen bescheidenen Anfängen heraus entwickelte sich im Laufe der Jahre aufgrund des zunehmenden Luftverkehrs, der gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit sowie der Wiedervereinigung das heutige LBA. Insgesamt gewährleistet das Luftfahrt-Bundesamt heute durch über 100 Zulassungs-, Prüfungs- und Überwachungsfunktionen das hohe technische und betriebliche Niveau der Luftfahrt in Deutschland.

Die aus Anlass des 50jährigen Jubiläums herausgegebene LBA-Chronik beschreibt die wichtigsten Meilensteine in der Geschichte des Luftfahrt-Bundesamtes.

Seit dem 01. Mai 2012 wird die Bundesoberbehörde von Jörg Mendel geleitet.

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