Luftfahrt-Bundesamt

Aufgaben und Ziele des Luftfahrt-Bundesamtes

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sorgt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt. Durch die Wahrnehmung von mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen gewährleistet das LBA den hohen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland.

Die Aufgaben des LBA gliedern sich wir folgt in die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen:

Z - Zentrale Dienste

T - Technik / Umweltschutz

*In eigener Verantwortung oder zur Unterstützung der EASA.

Abteilung B - Betrieb

Abteilung L - Luftfahrtpersonal

  • Zulassung von Ausbildungsorganisationen
  • Abnahme von theoretischen Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen und Berechtigungen
  • Qualifikation und Überwachung von Flugsimulationsübungsgeräten
  • Erteilung von Prüferberechtigungen und Anerkennungen von Prüfern
  • Durchführung von Standardisierungslehrgängen für Prüfer und leitende Prüfer
  • Aufsicht über Ausbildungsorganisationen und Prüfer
  • Lizenzierung von Luftfahrtpersonal
  • Anerkennung ausländischer Erlaubnisse und Berechtigungen
  • Anrechnung von Tätigkeiten aus der militärischen Luftfahrt
  • Führung der Luftfahrerdatei
  • Flugmedizin

Abteilung S - Luftsicherheit

Die Arbeit des LBA erfährt eine starke internationale Ausrichtung. Beispiele dafür sind die Mitarbeit in internationalen Zulassungsteams und Arbeitsgruppen sowie die Unterstützung ausländischer Unternehmen und Behörden vor Ort.

Die Aufgaben des LBA werden überwiegend zentral wahrgenommen. Gleichzeitig sind wir mit unseren Außenstellen an den großen Flughafenstandorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, München und Stuttgart vertreten.

Für die Feststellung der Ursachen von Flugunfällen ist die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zuständig.

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