Bekannte Versender: LBA startet Informationskampagne
Mit einer groß angelegten Informationskampagne informiert das Luftfahrt-Bundesamt (
LBA) deutschlandweit über die ab 25. März 2013 notwendige behördliche Zulassung als bekannter Versender. Gleichzeitig steht das LBA den betroffenen Unternehmen für weitere Informationen und Rückfragen unter der Telefonnummer + 49 (0) 531 2355 116, Sprechzeiten Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 15 Uhr, zur Verfügung.
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EU-Verordnung für Piloten: Anwendung voraussichtlich 2013
Die Anwendung der Verordnung (
EU)
Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt wird in Deutschland voraussichtlich um ein Jahr verschoben.
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Nur ACC3 darf Fracht aus Drittstaaten in die EU einfliegen
Ab dem
01.02.2012 muss jedes Luftfahrtunternehmen, das Fracht oder Post von einem Flughafen in einem Drittstaat zwecks Transfer, Transit oder Entladen an einen unter die Bestimmungen der Verordnung (
EG)
Nr. 300/2008 fallenden Flughafen befördert, durch die zuständige Behörde als
ACC3 (Air Cargo/Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport) benannt worden sein.
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Ihre Rechte als Fluggast
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten als Fluggast bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung, den Rechten von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität sowie zur Preistransparenz von Flugtickets.
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Meldung von Störungen
Störungen an Luftfahrzeugen müssen über das Störungsmeldesystem des LBA gemeldet werden. Hierzu zählen unter anderem auch Vorfälle, die durch den Betrieb in einem mit Vulkanasche kontaminierten Luftraum entstanden sein könnten.
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Lufttüchtigkeitsanweisungen
Das Luftfahrt-Bundesamt stellt zur Information alle aktuellen Lufttüchtigkeitsanweisungen (
LTA) im Internet zur Verfügung. Rechtsverbindliche Auskünfte werden weiterhin nur über unsere offiziellen Bekanntmachungen in den Nachrichten für Luftfahrer (
NfL) veröffentlicht.
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